Meine Fahrgastrechte

Verspätung, Ausfall, Streik, verpasster Anschluss, Taxi oder Hotelrechnung: was tun um meine Rechte geltend zu machen?

  • Zugverspätung

    • Ab 20 Minuten erwartete Verspätung am Zielbahnhof fällt die Zugbindung bei Zügen der DB weg.
    • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof gibt es Geld zurück.
  • Zugausfall

    • Die Bahn ist verpflichtet Sie weiterzubefördern, eventuell mit einem anderen Verkehrsmittel.
    • Sie können auch Ihre Reise vor der Abreise stornieren oder unterbrechen.
  • DB Streik

    • Egal ob Streik oder höhere Gewalt bleiben Ihre Rechte auf Erstattung unverändert
    • Fährt gar nichts mehr, können Sie sich auch die Fahrt mit dem Auto erstatten lassen.
  • Taxi Rechnung

    • Wenn Sie wegen einer Verspätung zu spät in der Nacht angekommen sind.
    • Wenn Sie Ihre Reise am selben Tag nicht mehr fortsetzen können.
  • Hotelrechnung

    • Wenn die Reise wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls nicht am selben Tag fortgesetzt werden und die Kosten niedriger als eine Taxifahrt sind.
  • Extra Reisekosten

    • Können unter bestimmten Bedingungen erstattet werden, wenn die Bahn Sie nicht an dem planmäßigen Tag zu Ihrem Ziel bringen kann, z.B. extra Zug- und Busfahrkarten, Sammeltaxi, usw.
  • Verjährung

    • Bis ein Jahr nach dem Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte.
    • Bei Zeitkarten ist nicht das Datum des Vorfalls maßgeblich, sondern der Gültigkeitszeitraum

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